Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reisebedingungen
a.) Wir bitten alle unsere Kunden die Rechtsbedingungen, die alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Firma studisurf Reisen, Inhaber Rico Ebertz, Sieben Hügel 6 in 33615 Bielefeld, genau durchzulesen. Aufgrund der Textökonomie verzichten wir auf die Einführung von männlichem und weiblichem Genus, wie z.B. der Kunde/die Kundin. Wir bitten um Nachsehen. Mit der elektronischen Anmeldung in Form des Buchungsformulars und/oder der Anmeldung über die kooperierenden Hochschulen werden die AGBs voll anerkannt. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Reisebedingungen abweichende Bedingungen erkennt studisurf Reisen nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.
b.) Für den Fall, dass Reiseleistungen für andere Veranstalter vermittelt werden, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Alle Veranstalter können in Punkt 17 unserer AGBs eingesehen werden.
c.) studisurf Reisen- Von Studenten für Studenten ist im deutschen Handelsregister als geschützte Wort- und Bildmarke eingetragen. Jegliche Nachahmung und/oder Werbung mit dem Namen studisurf Reisen - Von Studenten für Studenten wird rechtlich verfolgt. studisurf Reisen behält sich Schadensersatzklagen vor.
d.) studisurf Reisen ist beim Gewerbeamt Bielefeld als Reisevermittlung eingetragen unter der USt-IdNr.: DE 287030574 und ist dem Amtsgericht Bielefeld unterstellt.
2. Abschluss des Reisevertrags
Studisurf tritt als Vermittler verschiedener Veranstalter und deren Erfüllungsgehilfen auf und erfüllt alle Auflagen einer Agentur. Der Kunde, der studisurf Produkte bucht, bietet mit seiner Anmeldung (auf elektronischen Wege per Email oder per Telefon) studisurf den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Reisevertrag kommt dadurch zustande, dass studisurf, als Agentur, die Buchung des Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt und eine eigene Rechnung zuschickt. Jede inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von Studisurf für die Dauer von 14 Tagen da. Ein neuer Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist den neuen Bedingungen ausdrücklich zustimmt. Den Reisevertrag schließt der Kunde letztendlich mit dem Veranstalter, der das bestimmte angebotene Produkt von Studisurf erbringt.
3. Zahlungen
Wir bitten mit Abschluss des Reisevertrags um eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung durch studisurf. Der Kunde bekommt einen Sicherungsschein mit der Rechnung zugesendet, welcher von Action Sports Travel GmbH für Frankreich abgewickelt wird. All unsere Kunden für Frankreich sind somit über die Hanse Merkur Reiseversicherung AG (tourVERS) abgesichert. Für alle weiteren Destinationen gibt es lediglich eine Rechnung, da der Veranstalter vor Ort nicht nach deutschem Recht verpflichtet ist einen Sicherungsschein auszustellen. Den Restbetrag zahlt der Kunde spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Betrag sofort zu zahlen. Abgeschlossene Reiseversicherungen, Transfer vom Flughafen oder Zusatzpakte (Yogakurs) werden ebenso direkt voll bezahlt.
4. Leistungen
Alle vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Internetangebots, des jeweils gültigen Prospektes oder aus der Leistungsbeschreibung der Hochschulen (AHS Heft/Onlineausschreibung) sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Weichen die Leistungsbeschreibungen in Prospekt/Internetangebot und Reisebestätigung/Rechnung voneinander ab, so werden die Leistungen aus der Bestätigung/Rechnung geschuldet. Ergibt sich aus einer der vorgenannten Leistungsbeschreibungen, dass einzelne Leistungen oder komplette Reisen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung(en) in eigener Verantwortung.
5. Rücktritt
Als Kunde können sie jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. In diesem Fall kann Studisurf und seine Kooperationspartner eine angemessene Entschädigung verlangen.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher, (elektronischer) Form bei Studisurf. Gültig für alle Reisen aller Verstalter, die ü´ber studisurf angeboten werden.
bis 30.Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person
21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises pro Person
14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises pro Person
Ab 6.Tag vor Reisebegin 90% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person.
Studisurf weißt seine Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopauschalen (ausführlich hierzu im Folgenden) dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis führt, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist (§309 Ziff.5b BGB).
Darüber hinaus empfehlen wir all unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Der Rücktritt selbst kann formfrei, aber muss schriftlich erfolgen (wird empfohlen aus Gründen der Beweisführung).
6. Leistung und Preisänderung
Die Veranstalter mit denen Studisurf kooperiert behalten sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung der Reise bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse (§651a Abs. 4 Satz 1 BGB) wie folgt zu ändern:
(1a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter, in diesem Falle A.S.T., vom Reisenden den Erhöhungsbeitrag verlangen.
(1b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Den sich hier auf diese Weise ergebenen Erhöhungsbetrag kann der Reiseveranstalter dann vom Reisenden verlangen.
(2) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, indem sich die Reise dadurch auf den Veranstalter verteuert.
(3) Im Falle einer nachträglichen Reisepreisänderung hat der Veranstalter und auch der Vermittler den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam (§651a Abs. 4 Satz 2 BGB).
7. Umbuchung
Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reisteilnehmer oder demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt, in Höhe der dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 EURO. Änderungen des Reiseziels oder des Reisetermins gelten allerdings als Storno. Der Kunde kann sich bis zum Abreisetermin durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Dritte muss im Zweifelsfall den gleichen Studentenstatus des Kunden haben speziell für die Angebote von ‚Studisurf-Der Klassiker n St. Girons‘ und Teilnehmer einer kooperierenden Universität sein um weitere Gebühren für Externe Teilnehmer von 30 EURO zu vermeiden. Eine Namensänderung mit gleichen Status wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Reisepreises berechnet. Studisurf kann jedoch dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
Wenn der Reisende einzelne oder gar ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder auf der Reise aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt in keinem Falle eine Erstattung des Gegenwerts. Kann eine Teilleistung (Sportangebot, Surfkurs, u.ä.) witterungsbedingt oder durch Einflüsse höherer, natürlicher Gewalt nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet aus das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises.
9. Rücktritt durch den Veranstalter
Studisurf kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen:
a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung durch Studisurf, des Reiseveranstalters vor Ort und deren Vertretung durch seine Reisebegleiter oder eines Leistungsträgers (Verantwortliche des Campingplatzes) nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für Studisurf unzumutbar ist. Studisurf behält sich den Anspruch auf den Reisepreis bzw. hinzu kommender Schäden durch vorsätzliche Handlungen an Objekten des Reiseveranstalter oder Leistungsträgers vor Ort.
b.) Ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis aus das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht in der genannten Frist nachkommt.
c.) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall ist Studisurf verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können durch den Kunden nicht geltend gemacht werden.
d.) wenn die Gründe der Absage weder von Studisurf noch von seinen Kooperationspartnern oder anderen Leistungsträgern zu vertreten sind oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die von Studisurf oder seinen Kooperationspartnern nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesem Falle werden alle bezahlten Leistungen ohne Abzüge erstattet.
e.) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände ( [politische] Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Im Zweifelsfall behält sich Studisurf aber den Widerspruch der Kündigung durch den Kunden offen.
10. Haftung
Studisurf steht mit seinen Reiseveranstaltern und Leistungsträgern unter Vertrag, welche wie ein ordentlicher Kaufmann haften, wenn
a.) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b.) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c.) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d.) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf das Dreifache des Reisepreises der Leistung beschränkt. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung aus dem dreifachen Reisepreis sind Körperschäden (§651h Abs.1 BGB).
e.) Studisurf haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden der Reiseveranstalter, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden von den Reiseveranstaltern nicht erstattet. Die Reiseveranstalter haften nicht für Schäden, die dem Kunden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen. Studisurf haftet nicht für Ausschreibungen auf Internetportalen von Reisevermittlern oder Eigenausschreibungen von Vermittlern oder Universitäten, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich von Studisurf genehmigt wurden.
f.) für alle gegen die Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11. Gepäckbeförderung
Das Gepäck der Reisenden wird im normalen Umfang befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer mit max. 20kg (B+L+H<160cm) und ein Handgepäckstück pro Person. Studisurf haftet nicht für das Gepäck der Kunden, auch nicht die kooperierenden Reiseveranstalter. Das Gepäck ist ggf. beim Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen!).xtagstartz/p>